Fragen? Antworten!
Von A wie "Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen" bis Z wie "Zwischenzeugnis".Diese Seite informiert über häufig gestellte Fragen während des Studiums und wird nach Bedarf ergänzt oder überarbeitet. |
Abmeldung von Prüfungsleistungen
Wenn Sie sich zur schriftlichen Prüfungsleistung im Rahmen einer Lehrveranstaltung anmelden, so können Sie sich in bestimmten Fällen bis zum viertletzten Freitag vor Ende der Vorlesungszeit per Antrag beim Prüfungsamt wieder abmelden. Dies geht aber nur, wenn die schriftliche Prüfungsleistung in den letzten beiden Wochen der Vorlesungszeit oder später erbracht werden muss. Für Leistungen, die bereits früher erbracht werden müssen, geht dies nicht. Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung den Verfall aller bis dato erbrachten Leistungen in dieser Lehrveranstaltung nach sich zieht und sie die Lehrveranstaltung im kommenden Jahr wiederholen müssen.
Anmeldung zu Lehrveranstaltungen
Für Lehrveranstaltungen ist vor Veranstaltungsbeginn die Online-Anmeldung möglich! Die Anmeldung hat nichts mit der Anmeldung von Prüfungsleistungen zu tun. Die Anmeldung ist nur für mehrfach angebotene Seminar und Übungen möglich. Durch die Anmeldung gelingt dem Institut eine etwa gleiche Verteilung der Studierenden auf die Lehrveranstaltungen. Darum sind die Plätze begrenzt. Können Sie nur an einer der mehrfach angebotenen Lehrveranstaltungen teilnehmen, sollten Sie sich frühzeitig anmelden. Denn sind die Plätze bereits vergeben, müssen Sie die Lehrveranstaltung besuchen, in der es noch Plätze gibt. Sollten die Plätze in allen Lehrveranstaltungen vergeben sein, so können Sie dennoch die von Ihnen gewählte Lehrveranstaltung besuchen – müssen dies aber mit den Lehrenden besprechen. Eine Teilnahme ist in diesem Fall dann sicher, wenn Sie die Lehrveranstaltung laut Studienverlaufsplan in dem jeweiligen Semester besuchen müssen.
Die Anmeldung erfolgt hier.
Wird eine Lehrveranstaltung jedoch mehrfach angeboten, müssen Sie sich aber in die entsprechende Liste im Sekretariat eintragen. Die Listen dienen zur besseren Verteilung der Teilnehmerzahlen.
Anmeldung zu Prüfungsleistungen
Lediglich Prüfungsleistungen müssen von den Studierenden online angemeldet werden. Für Studienleistungen ist dies nicht möglich. Die elektronische Anmeldung zu den studienbegleitenden Prüfungen muss innerhalb eines kurzen, vorgegebenen Zeitfensters nach Vorlesungsbeginn vorgenommen werden. Bitte beachten diesbezüglich auch Aushänge und Hinweise der Lehrenden.
Abgabetermine von Seminararbeiten
Die Abgabetermine werden von den jeweiligen Lehrenden festgelegt und in den Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. Die Lehrenden kalkulieren dabei jeweils ein, wie viel Zeit sie benötigen, die Arbeiten zu korrigieren (was je nach Kursgröße sehr unterschiedlich sein kann), um dann die Noten und/oder ECTS-Punkte rechtzeitig an das Prüfungsamt übermitteln zu können (s. auch das Stichwort Meldefristen).
Die B.A.-Arbeit wird zu einem spezifischen Fachthema angefertigt. Bitte kontaktieren Sie wegen der Themenstellung und Betreuung frühzeitig ein*n promovierte*n bzw. habilitierte*n Mitarbeitende*n des Instituts. Über Fristen und Formalitäten informiert das Prüfungsamt. Von der Gemeinsamen Kommission werden auch regelmäßig Informationsveranstaltungen zur Abschlussphase in den B.A.-Studiengängen angeboten und per Aushang sowie auf der Homepage der GeKo bekannt gegeben: Beachten Sie auch die Allgemeinen Bestimmungen.
Das Studium der Kulturanthropologie/Europäischen Ethnologie erfordert hohe Sprachkompetenzen, Argumentationsfähigkeit und den Umgang mit Fachbegriffen. Darum empfehlen wir dringend weiterführende Sprachkurse zu besuchen und sich Unterstützung über die Fachschaft zu holen.
Informationen zum B.A.-Studiengang finden Sie unter dem Menüpunkt "Studium".
Besondere Unterstützungsbedarfe
Beratungs- und Unterstützungsangebote am Institut für Empirische Kulturwissenschaft:
Barrierefreiheit
Das Institut für Empirische Kulturwissenschaft ist leider nicht barrierefrei. Wenn Sie Lehrveranstaltungen besuchen wollen, die am Standort Maximilianstrasse 15 stattfinden, setzen Sie sich bitte mit dem Studienbüro in Verbindung, damit die Veranstaltung in einen alternativen, barrierefreien Raum verlegt werden kann.
Um Sprechstundentermine an einem barrierefreien Treffpunkt zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Lehrkraft bzw. das Studienbüro.
Unsere Bibliothek ist eine Präsenzbibliothek. Wenn Sie Bücher aus unserer Bibliothek einsehen oder einzelne Kapitel oder Aufsätze kopieren wollen, wenden Sie sich bitte an unsere Hilfskräfte unter bibliothek@kaee.uni-freiburg.de oder per Telefon (203-3305). Wir sind Ihnen bei der Zusammenstellung der von Ihnen benötigten Materialen gerne behilflich.
Nachteilsausgleich
Setzen Sie sich bezüglich des Nachteilsausgleichs bei Studien- und Prüfungsleistungen vor ab mit der jeweiligen Dozentin/dem jeweiligen Dozenten in Verbindung. Vergessen Sie nicht rechtzeitig einen entsprechenden Antrag bei der GeKo zu stellen! Einen Link zu den an der Universität Freiburg geltenden Regelungen zum Nachteilsausgleich und zu den Beratungsangeboten finden Sie unten.
Bei Beratungs- und Lösungsbedarf hinsichtlich weiterer konkreter Probleme, die in Verbindung mit dem Studienalltag im BA, MA oder Magister Europäische Ethnologie stehen, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro.
Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache (DAF)
Studierende, für die Deutsch nicht ihre Erstsprache ist, sind beim Verfassen von Hausarbeiten vor zusätzliche Herausforderungen gestellt. Das Schreibzentrum an der PH Freiburg sowie das Studierendenwerk Freiburg bieten neben den allgemeinen Workshops zum Wissenschaftlichen Schreiben auch spezifische Veranstaltungen und Beratungen für Studierende an, für die Deutsch Zweit- oder Fremdsprache ist.
Wenn Deutsch nicht Ihre Erstsprache ist, können Sie bei rechtzeitiger Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft eine Verlängerung der Bearbeitungszeit für schriftlich zu erbringende Studienleistungen vereinbaren.
Hausarbeiten und Abschlussarbeiten im BA- und MA-Studiengang können am Institut für Empirische Kulturwissenschaft auch auf Englisch verfasst werden, auch dies erfordert allerdings eine rechtzeitige Absprache.
Prinzipiell gilt: Wenn Sie eine der angeführten Ausgleichsregelungen in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie dies rechtzeitig – d.h. während des Vorlesungszeitraums – mit der zuständigen Dozentin/dem zuständigen Dozenten abgesprochen haben.
Weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote
Barrierefrei Studieren
Kontaktdaten und Hinweise zu den Öffnungszeiten und zur Bücherausleihe finden Sie unter dem Menüpunkt "Bibliothek".
Ein Muster für ein Deckblatt kann hier runtergeladen werden.
Digitalisierung ethnologischer Zeitschriften
Eine Liste von digitalisierten Zeitschriften finden Sie hier.
Informationen zu ERASMUS finden Sie unter dem Menüpunkt "Studieren/Lehren im Ausland".
Zum WiSe 2011/2012 wurde der Bereich „Berufsfeldorientierte Kompetenzen (BOK)“ in den sogenannten Ergänzungsbereich integriert. B.A.-Studierende müssen im Laufe ihres Studiums zwischen 20 und 30 ECTS-Punkte im Ergänzungsbereich erwerben. Davon sind mindestens 8 ECTS-Punkte im Bereich "Berufsfeldorientierte Kompetenzen/BOK" zu erbringen. Die restlichen ECTS-Punkte können durch Module in anderen Studienfächern, interdisziplinäre Module oder zusätzliche Module im Hauptfach und/oder im Nebenfach erbracht werden. Viele Studierende erwerben auch während eines Auslandsstudiums Punkte im Ergänzungsbereich, da die Anerkennung hier in der Regel unkompliziert ist. Die genaue Anzahl der Punkte hängt von den im Nebenfach zu erwerbenden ECTS-Punkten ab, da im Ergänzungsbereich und im Nebenfach zusammen insgesamt 60 ECTS-Punkte zu erwerben sind. So müssen beispielsweise Studierende, die Europäische Ethnologie im Nebenfach studieren, 22 ECTS-Punkte im Ergänzungsbereich erwerben.
Weitere Informationen der GeKo finden sich unter: https://www.geko.uni-freiburg.de/
Studierende der Kulturanthropologie und Europäischen Ethnologie im Haupt- und Nebenfach KÖNNEN (keine Pflicht) Lehrveranstaltungen aus der Europäischen Ethnologie besuchen. Dies wird jedoch von den Lehrenden nicht für Hauptfächler empfohlen, da diese bereits alle Veranstaltungen in den Modulen besuchen. Die Entscheidung über die Teilnahme trifft grundsätzlich der/die verantwortliche Fachdozent/in.
Auch über die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung in einem anderen Fach entscheidet grundsätzlich der/die verantwortliche Fachdozent/in. Für die Anerkennung der Studienleistung im Ergänzungsbereich muss dann der/die entsprechende Fachdozent/in eine Bescheinigung ausstellen und an das Prüfungsamt schicken.
Die im Ergänzungsbereich wählbaren fachfremden Module aus Fächern des GeKo-Bereichs finden sich im Vorlesungsverzeichnis unter "Lehrveranstaltungen für den Ergänzungsbereich für B.A.-Studierende".
Link zum digitalen Programmheft für BOK- und MPK:
http://www.zfs.uni-freiburg.de
Generelle Info zu BOK:
Erkrankung an Prüfungsterminen
Können Sie einen Prüfungstermin (Klausur, mündliche Prüfung) wg. Krankheit nicht wahrnehmen, dann senden Sie bitte ein ärztliches Attest an das Prüfungsamt und beantragen den Rücktritt von der Prüfung.
Dem Prüfer/der Prüferin brauchen Sie kein Attest vorzulegen. (Es wäre jedoch wünschenswert, wenn Sie ihm/ihr etwa durch eine kurze Mail mitteilen, dass Sie erkrankt sind. In diesem Fall kann nämlich schon in die Notenliste eingetragen werden, dass Sie einen Rücktritt beantragen wollen/beantragt haben.)
Informationen zu EUCOR finden Sie unter dem Menüpunkt "Studieren/Lehren im Ausland".
Die Prüfungsordnung bzw. der Studienverlaufsplan sieht im B.A.-Studium (Hauptfach) und im Masterstudium eine zweitägige Exkursion mit Bericht vor. In der Regel werden aber im Rahmen von Lehrveranstaltungen eher Eintagesexkursionen angeboten: Für die erfolgreiche Teilnahme an einer Eintagesexkursion erhalten Sie dann jeweils eine Teilnahmebestätigung von der die Exkursion durchführenden Lehrperson.
Der Exkursionsbericht muss die Exkursionsthematik und besuchten Orte/Institutionen ausführlich schildern und eine Reflexion zum Mehrwert für das Studium beinhalten.
Umfang des Berichts
- B.A.-Studium: Der Exkursionsbericht muss pro Exkursionstag mind. 2 Seiten umfassen. Insgesamt müssen also 4 Seiten abgeliefert werden.
- Masterstudium: Der Exkursionsbericht muss pro Exkursionstag mind. 3 Seiten umfassen. Insgesamt müssen also 6 Seiten abgeliefert werden.
Wenn Sie eine Teilnahmebestätigung über eine Zweitagesexkursion oder zwei Teilnahmebestätigungen für zwei Eintagesexkursionen erhalten haben, müssen Sie sich an das Studienbüro/Fachkoordinator (entweder in der Sprechstunde oder schriftlich) wenden und die Teilnahmebestätigung(en) im Original vor- bzw. Ihrem Schreiben beilegen. Er wird die Studienleistung dann in die Dokumentationsliste eintragen und zum gegebenen Zeitpunkt an das Prüfungsamt weiterleiten. Eine Übersicht aktueller Exkursionen finden Sie hier.
Informationen zur und den Kontakt der Fachschaft finden Sie unter dem Menüpunkt "Fachschaft".
Informationen zur Gesellschaft für Europäische Ethnologie in Freiburg e.V. finden Sie unter dem Menüpunkt "GEEF e.V."
Interdisziplinäre Aspekte der Empirischen Kulturwissenschaft/Kulturanthropologie/Europäischen Ethnologie
Im Hauptfach sind lt. Prüfungsordnung (in der Regel zwei) Lehrveranstaltungen im Umfang von 6 ECTS-Punkten zu interdisziplinären Aspekten der Europäischen Ethnologie vorgeschrieben (gemäß Studienverlaufsplan im 3. und 5. Fachsemester).
In Kooperation mit dem Historischen Seminar, dem Seminar für Wissenschaftliche Politik, dem Institut für Soziologie, dem Institut für Medienkulturwissenschaft und dem Institut für Völkerkunde stehen ausgewählte Lehrveranstaltungen den Studierenden im Studiengang Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie offen, die dann von uns in das „LSF“ eingetragen werden und von Ihnen belegt werden können. Bitte beachten Sie dabei evtl. die spezifischen Anmeldeformalitäten der Fächer (wenn es sich um Vorlesungen handelt, dann reicht es in der Regel aus, sich in der ersten Sitzung in die Teilnehmerliste einzutragen, anders sieht es u.U. bei Seminaren aus). Falls Sie eine Veranstaltung an einem anderen Institut/Seminar besuchen wollen, sollten Sie das zuvor mit B.A.-Koordinator besprechen.
Damit die Leistungen an das Prüfungsamt weitergeleitet werden können, müssen Sie dem Studienbüro zum Semesterende (Mitte Februar/Ende Juli)
- Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer,
- den Namen des Institutes,
- den Namen der Lehrenden/des Lehrenden,
- den Titel der Lehrveranstaltung sowie
- die Anzahl der mit der Lehrenden/dem Lehrenden vereinbarten ECTS-Punkte mitteilen.
Kopierer (vor Institutsbibliothek)
Der Kopierer im Institut (vor der Institutsbibliothek) hat viele Funktionen. Beispielsweise können Sie Literatur einscannen und auf Ihrem USB-Stick speichern. Eine detaillierte Anleitung finden Sie auf der Homepage von Ricoh. Um die Anleitung für die gewünschte Funktion als PDF herunterladen zu können, müssen Sie den Gerätenamen (Aficio MP C3300) angeben:
http://www.ricoh.de/support/downloads/bedienungsanleitungen/index.aspx
Informationen zum Lehrangebot finden Sie unter dem Menüpunkt Lehrangebot.
Lehrstundenpläne
Eine Übersicht über die aktuellen Lehrstundenpläne finden Sie unter dem Menüpunkt Lehrangebot/Lehrstundenpläne.
Mit Ihren Zugangsdaten können Sie jederzeit eine Leistungsübersicht abrufen und sich über Ihre Noten, ECTS-Punkte oder den Stand der studienbegleitenden Orientierungs- bzw. Zwischenprüfung informieren (und im Gegensatz zum Online-Banking werden Sie dort nach dem ersten Fachsemester immer ein Plus vorfinden!). Nutzen Sie die Übersicht auch zur sog. „Statusabfrage“: Hier können Sie überprüfen, ob Ihre elektronische Prüfungsanmeldung auch eingetragen ist.
Bevor Sie ungeduldig werden: Bitte berücksichtigen Sie die Meldefristen (mehr unter diesem Stichwort!) und kalkulieren Sie auch ein, dass es etwas Zeit in Anspruch nimmt, die Prüfungs- und Studienleistungen von Studierenden dutzender verschiedener Studiengänge mehrerer Fakultäten zu verbuchen!
Leitfaden für schriftliche Arbeiten
Den Leitfaden zum Verfassen von schriftlichen Arbeiten (Hausarbeit, BA- und MA-Arbeit) finden Sie hier.
Informationen zum M.A.-Studiengang finden Sie unter dem Menüpunkt Studium.
Masterarbeit und mündliche Musterprüfung
Für alle Masterstudierenden, die ihr Studium seit dem WS 2013/14 aufgenommen haben, stehen auf der GeKo-Homepage Informationen zur Masterarbeit (Umfang max. 60 DIN-A4-Seiten zu je 40 Zeilen mit je 60 Zeichen, § 19, Abs. 8) und mündlichen Masterprüfung sowie die für die Prüfungsanmeldung und Abgabe der Masterarbeit erforderlichen Unterlagen zur Verfügung: www.geko.uni-freiburg.de/studiengaenge/master -> Rubrik "Masterarbeit und mündliche Masterprüfung". Für Spezifika am Institut beachten Sie bitten den Leitfaden für schriftliche Arbeiten sowie die Handreichungen zur mündlichen Masterprüfung.
Beachten Sie bitte die Meldefristen für Prüfungs- bzw. Studienleistungen: Wenn Sie sich darüber wundern, dass die Leistung noch nicht in Ihrer Übersicht erscheint, dann hat dies in vielen Fällen damit zu tun, dass die Meldefrist erst kürzlich oder noch nicht verstrichen ist.
Die Meldefrist für Prüfungsleistungen wird für das jeweilige Semester vom Prüfungsamt festgelegt. Im Wintersemester liegt der Termin in der Regel in der zweiten Märzhälfte, im Sommersemester in der zweiten Septemberhälfte.
Studienleistungen müssen von uns spätestens bis zum letzten Freitag vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters an das Prüfungsamt mitgeteilt werden.
Die einzelnen Lehrveranstaltungen sind Modulen zugeordnet. In der Prüfungsordnung finden Sie die Module und die sog. Lehrveranstaltungs-Typen aufgelistet (und auch ihre Gewichtung für die Bildung der Endnote der studienbegleitenden Prüfungen).
Link zum Online Studienwahl Assistent Europäische Ethnologie.
Plagiat/ Antiplagiatserklärung
Allen schriftlichen Arbeiten (Studien- wie Prüfungsleistungen) ist eine Antiplagiatserklärung beizulegen: Mit Ihrer Unterschrift versichern Sie, dass Sie die Arbeit „selbstständig und nur unter Zuhilfenahme der in den Anmerkungen, im Quellen- und Literaturverzeichnis genannten Werke angefertigt und bisher noch bei keiner anderen Stelle vorgelegt“ haben.
Auch wenn Sie Ihrer schriftlichen Arbeit das Dokument nicht beilegen und beim „Abschreiben“ ertappt werden, sind die Konsequenzen dieselben: Bei Prüfungsleistungen etwa wird die Arbeit als mangelhaft (5,0) bewertet und mit dem Zusatz „Täuschung“ an das Prüfungsamt gemeldet.
1. Anforderungen laut Prüfungsordnung
Im B.A.- und M.A.-Studiengang sind während der vorlesungsfreien Zeit praktische Tätigkeiten bei privaten oder öffentlichen Einrichtungen, die in einem für die Europäische Ethnologie relevanten Bereich tätig sind, abzuleisten.
- Zeitlicher Umfang im B.A.-Studium: 4 Wochen (PO 2011) bzw. 6 Wochen (PO 2016)
- Zeitlicher Umfang im M.A.-Studium: 6 Wochen
Wir empfehlen jedoch längere Praktika von mind. 2 Monaten.
2. Wahl der Institution
Die meisten Praktika werden in folgenden Bereichen absolviert: Medien, Museum, Archiv, Kulturmanagement, Kulturförderung, Stadtverwaltung, Botschaft/Konsulat, Institutionen und Trägern mit den Tätigkeitsschwerpunkten Migration und Integration absolviert.
Hinsichtlich der Relevanz (Institution, Tätigkeitsbereich) sollte zuvor ein Gespräch im Studienbüro erfolgen.
3. Anerkennung
Die Anerkennung der praktischen Tätigkeit setzt voraus, dass die bzw. der Studierende nachweist, dass sie bzw. er an der betreffenden Einrichtung aktiv mitgearbeitet hat, und einen schriftlichen Bericht über ihre bzw. seine Tätigkeit vorlegt".
Der Bericht muss mindestens 5 Seiten lang sein und folgende Punkte beachten.
- Knappe Schilderung der Institution (max. 1 Seite).
- Schilderung der während des Praktikums durchgeführten Tätigkeiten (max. 2 Seiten)
- Mehrwert des Praktikums und kritische Reflexion der Tätigkeiten (mind. 1 Seite)
- Bezüge zum Fach (1,5 Seiten)
Bitte geben Sie auf dem Deckblatt Name, Mailadresse und Matrikelnr. an.
Reichen Sie den Praktikumsbericht mit der Praktikumsbestätigung/Zeugnis (Praktikumszeitraum und Umfang muss angegeben sein) zeitnah im Studienbüro ein.
Hinweis: Nur im Falle einer Nichtanerkennung werden Sie benachrichtigt. Bei Anerkennung werden die Punkte an das Prüfungsamt weitergeleitet.
4. Exemplarische Praktikumsberichte
5. Informationen zu Praktika im Ausland gibt es hier.
Prüfungsleistungen werden im Unterschied zu Studienleistungen benotet. Sie müssen darum im Anmeldezeitraum (etwa 4 Wochen nach Semesterbeginn) online angemeldet werden (vgl. hierzu "Anmeldung von Prüfungsleistungen" weiter oben). Prüfungsleistungen können teilweise auch wieder abgemeldet werden (siehe Abmeldung von Prüfungsleistungen).
Die Prüfungsordnungen für den B.A.- und Masterstudiengang können Sie auf der Homepage der GeKo herunterladen:
B.A.: https://www.geko.uni-freiburg.de/studiengaenge/bachelor/bachelor2011/bachelor
M.A.: https://www.geko.uni-freiburg.de/studiengaenge/master/studiengang-master
Schreibratgeber
Eine kleine Übersicht mit Schreibratgebern finden Sie hier.
Die Kontaktadresse und Öffnungszeiten des Sekretariats finden Sie unter dem Menüpunkt "Geschäftszimmer".
Sondertermin und Reguläre Wiederholung einer Prüfung
Wenn Sie eine Prüfungsleistung nicht bestanden haben, so erhalten Sie ein Schreiben der Gemeinsamen Kommission mit einem beigefügten Anmeldebogen zur Wiederholungsprüfung.
Die Wiederholungsprüfung ist in der Regel in dem auf die nicht bestandene Prüfung folgenden Semester, spätestens jedoch in dem darauffolgenden Semester abzulegen. Wird die Frist für die Ablegung der Wiederholungsprüfung versäumt, so erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, der/die Studierende hat das Versäumnis nicht zu vertreten (vgl. §15 B.A.-PO, siehe www.geko-uni-freiburg.de).
Möchten Sie eine nicht bestandene Prüfung nicht im Folgesemester, sondern zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen, müssen Sie dem Prüfungsausschuss der Gemeinsamen Kommission einen schriftlichen Antrag auf Verlängerung vorlegen, in dem Sie die Gründe für die Fristverängerung darlegen und angeben, in welchem Semester Sie die Prüfung wiederholen möchten (vgl. Hinweise der GeKo zur Prüfungswiederholung).
Setzen Sie sich wegen des Termins für die Wiederholungsprüfung umgehend mit dem Dozenten/der Dozentin in Verbindung und reichen Sie die schriftliche Anmeldung zur Widerholungsprüfung fristgemäßg beim Prüfungsamt ein. Auf der Anmeldung müssen Sie den Termin angeben. Hier können Sie zwischen einer vorzeitigen Wiederholung/Sondertermin und der regulären Wiederholung wählen. Der Sondertermin findet im SoSe meist Ende Mai und im WS meist Ende November statt. Die reguläre Wiederholung findet im SoSe meist in der dritten Juliwoche und im WS meist in der ersten Februarwoche statt (die genauen Termine stehen auf der Homepage -> Nachrichten).
Informationen für Studieninteressierte und Studierende gibt es hier.
Studienleistungen werden im Unterschied zu Prüfungsleistungen nicht benotet. Studierende mit Studienbeginn ab WS 19/20 müssen sich in HISinOne für die Studienleistungen registrieren (Studierende mit Studienbeginn vor WS 19/20 müssen weiterhin nichts unternehmen). Wenn Sie eine Studienleistung nicht erbringen, z.B. durch das Nichtbestehen einer Klausur, finden Sie hierzu keinen Eintrag in Ihrer Leistungsübersicht. Leistungen werden generell in der letzten Woche der vorlesungsfreien Zeit gemeldet, die Verbuchung durch das Prüfungsamt kann dann bis zu zwei Wochen dauern. Finden Sie also in der dritten/vierten Woche nach Beginn der Vorlesungszeit die betreffende Studienleistung nicht in Ihrer Übersicht, so können Sie davon ausgehen, dass Sie diese ‚nicht bestanden‘ haben. In diesem Fall sollten Sie Rücksprache mit den entsprechenden Dozierenden halten. Ankündigungen und weitere Informationen finden Sie generell auf der Homepage des Institutes.
Die Studienverlaufspläne für die B.A.- und den Masterstudiengang können Sie auf der Homepage der GeKo herunterladen:
B.A.: Link
M.A.: https://www.geko.uni-freiburg.de/studiengaenge/master/studienverlauf
Das Institut in der Maximilianstraße verfügt über eine große Terrasse mit Garten. Sollten Sie nach Beendigung Ihres Studiums feststellen, dass Sie niemals auf der Terrasse in einer Pause die erste Frühlingssonne genossen oder niemals in einem Sommersemester einen Aufsatz im Garten gelesen haben… – dann haben Sie tatsächlich was verpasst!
Die Transkriptionsregeln des Instituts gibt es hier.
Virtuelle Fachbibliothek der ethnologische Fächer EVIFA
Die virtuelle Fachbibliothek gibt es hier.
Volkskundlich-kulturwissenschaftliche Einrichtungen in Freiburg
- Zentrum für Populäre Kultur und Musik
- IVDE (Institut für Volkskunde der Deutschen des östlichen Europas)
- Gesellschaft für Europäische Ethnologie in Freiburg e.V.
Wichtige universitätsinterne Links
- Startseite der Universität Freiburg
- Online-Katalog der Universitätsbibliothek
- Links zu den verschiedenen Instituten für europäische Ethnologie
- Die sieben Freilichtmuseen in Südwestdeutschland
- Badisches Landesmuseum, Karlsruhe
- Württembergisches Landesmuseum, Stuttgart
- Museum für Volkskultur in Württemberg
- Haus der Geschichte Baden-Württemberg
- Die Düsseldorfer Virtuelle Bibliothek: Volkskunde
- EVIFA - Die Virtuelle Fachbibliothek der ethnologischen Fächer
- Elztalmuseum in Waldkirch
Falls Sie ein Zwischenzeugnis benötigen – etwa, um sich für ein Stipendium, ein Praktikum oder auch für einen weiterführenden Masterstudiengang zu bewerben –, dann wenden Sie sich bitte schriftlich an das Prüfungsamt (Gemeinsame Kommission, Werthmannstr. 8, 79098 Freiburg) und beantragen Sie die Ausstellung und Zusendung einer solchen offiziellen Bescheinigung.